Informationen

Am 21.12.2022 ist das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz in Kraft getreten. Danach haben Studierende, Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt, Schülerinnen und Schüler in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, sowie Schülerinnen und Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen aufgrund der gestiegenen Energiekosten einen Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Voraussetzung ist, dass Sie am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einem Bildungsgang an den genannten Ausbildungsstätten angemeldet waren und Ihren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland zum genannten Stichtag hatten.

Auf diesem Portal erhalten Sie den Zugangscode für die Beantragung der Einmalzahlung, in dem Sie sich mit Ihrem BHT Campus-Account hier anmelden.

Mit dem Zugangscode können Sie auf antrag.einmalzahlung200.de einen Antrag auf Auszahlung der Einmalzahlung stellen.

Für die Antragstellung benötigen Sie neben dem Zugangscode auch ein BundID-Konto und die Online-Ausweisfunktion oder Ihr ELSTER-Zertifikat.

Steht Ihnen keine elektronische ID zur Verfügung und können Sie diese auch nicht einrichten, legen Sie sich bitte ein BundID-Konto mit einer gültigen E-Mailadresse an. Sie benötigen dann zusätzlich zu Ihrem Zugangscode die bereitgestellte PIN.

Umfassende Informationen zum Ablauf, zur Aktivierung der Online-Ausweisfunktion, zur Einrichtung eines BundID-Kontos und zur Antragstellung finden Sie auf www.einmalzahlung200.de.

Bitte beachten Sie, dass Sie nur dann antragsberechtigt sind, wenn Sie zum 1. Dezember 2022 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten. Allein durch den regelmäßigen Besuch einer Ausbildungsstätte in Deutschland wird kein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland begründet, sofern Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben (Grenzgänger). Ein auf maximal zwei Semester begrenzter Studienaufenthalt im Ausland und ein damit einhergehender ausländischer Wohnsitz ist unschädlich, sofern Sie parallel noch bei Ihrer Ausbildungsstätte im Inland immatrikuliert sind.

Bei Problemen im Rahmen der Antragstellung lesen Sie bitte zunächst die FAQ unter www.einmalzahlung200.de/faq

Sofern Sie hiernach weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Support für Antragstellende unter www.einmalzahlung200.de/kontakt. Im Falle von technischen Fehlern ist die Bereitstellung von Screenshots hilfreich.