Am 21.12.2022 ist das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz in Kraft getreten. Danach haben Studierende,
Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung
voraussetzt,
Schülerinnen und Schüler in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen
Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, sowie Schülerinnen und Schüler in
vergleichbaren
Bildungsgängen aufgrund der gestiegenen Energiekosten einen Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 200
Euro.
Voraussetzung ist, dass Sie am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einem Bildungsgang an
den
genannten Ausbildungsstätten angemeldet waren und Ihren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland zum
genannten Stichtag hatten.
Auf diesem Portal erhalten Sie den Zugangscode für die Beantragung der Einmalzahlung, in dem Sie sich mit Ihrem
BHT
Campus-Account hier anmelden.
Mit dem Zugangscode können Sie auf antrag.einmalzahlung200.de
einen
Antrag
auf Auszahlung der Einmalzahlung
stellen.
Für die Antragstellung benötigen Sie neben dem Zugangscode auch ein BundID-Konto und die Online-Ausweisfunktion
oder Ihr ELSTER-Zertifikat.
Steht Ihnen keine elektronische ID zur Verfügung und können Sie diese auch nicht einrichten, legen Sie
sich bitte ein BundID-Konto mit einer gültigen E-Mailadresse an. Sie benötigen dann zusätzlich zu Ihrem
Zugangscode die bereitgestellte PIN.
Umfassende Informationen zum Ablauf, zur Aktivierung der Online-Ausweisfunktion, zur Einrichtung eines
BundID-Kontos und zur Antragstellung finden Sie auf www.einmalzahlung200.de.
Bitte beachten Sie, dass Sie nur dann antragsberechtigt sind, wenn Sie zum 1. Dezember 2022 ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten. Allein durch den regelmäßigen Besuch einer Ausbildungsstätte in
Deutschland wird kein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland begründet, sofern Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben
(Grenzgänger). Ein auf maximal zwei Semester begrenzter Studienaufenthalt im Ausland und ein damit
einhergehender
ausländischer Wohnsitz ist unschädlich, sofern Sie parallel noch bei Ihrer Ausbildungsstätte im Inland
immatrikuliert sind.
Bei Problemen im Rahmen der Antragstellung lesen Sie bitte zunächst die FAQ unter www.einmalzahlung200.de/faq
Sofern Sie hiernach weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Support für Antragstellende unter
www.einmalzahlung200.de/kontakt. Im Falle von technischen
Fehlern
ist
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